Arzneimittel
Sie können manche Produkte nicht in den Warenkorb einfügen?
Lassen Sie sich für den Bezug von Arzneimittel freischalten.
Produkte, welche als apothekenpflichtig markiert sind, können Sie erst in Ihren Warenkorb legen, nachdem Sie in unserem System für den Bezug legitimiert wurden. Als Legitimierung akzeptieren wir das Vorlegen eines demenstprechenden Dokuments (Approbationsurkunde, Großhandelserlaubnis §52a AMG, o.ä.) oder die glaubhafte Bestätigung Ihres Besitzes, eines solchen Dokuments.
Ausgenommen hiervon sind freiverkäufliche Arzneimittel. Diese sind als solche gekennzeichnet, für deren Bezug benötigen Sie jedoch keine gesonderte Legitimierung.
Rechtsgrundlage: Nach §6 AMHandelsV ist die Abgabe von Arzneimitteln nur an Apotheken und Einrichtungen, die über eine Erlaubnis nach §13 oder §52a AMG /Arzneimittelgesetz) verfügen, zulässig. Zusätzlich zu Apotheken und Einrichtungen mit Erlaubnis können die Arzneimittel nach §47 AMG auch an Krankenhäuser und Ärzte ausgeliefert werden.