E-Rezept (neu)
Hier finden Sie in Kürze mehr Informationen über das E-Rezept.
Der Begriff „E-Rezept“ steht für „elektronisches Rezept“ und bezeichnet die Bereitstellung ärztlicher Verordnungen in elektronischer Form statt auf Papier. Künftig können Arztpraxen, Apotheken und Krankenversicherungen auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen. Das bedeutet, dass es Patienten leichter haben werden ihre verordneten Produkte auf dem E-Rezept online einzureichen und zu sich nachhause liefern zu lassen.